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Verantwortung

Gemäß Artikel 18 der Gesetzgebung der Russischen Föderation vom 31. Mai 2002 Nr. 63- ФЗ „Zur Anwaltstätigkeit und Anwaltschaft in der Russischen Föderation“ kann ein Anwalt (auch nicht nach Suspendierung oder Beendigung der Ausübung der Anwaltstätigkeit) für den von ihm wehrend der Anwaltstätigkeit geäußerten Standpunkt nicht haftbar gemacht werden, es sei denn ein rechtskräftiges Gerichtsurteil stellt den Tatbestand einer Straftat des Anwalts fest (Untätigkeit).

Diese Einschränkungen gelten nicht für die zivilrechtliche Haftung eines Anwalts gegenüber einem Mandanten gemäß diesem Gesetz der Russischen Föderation.

Absatz 1 Artikel 18 des Berufsethikkodexes von Rechtsanwälten legt fest, dass ein vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstoß eines Anwalts gegen die Anforderungen der Rechtsvorschriften der anwaltlichen Tätigkeit, sowie dieses Kodexes die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen nach sich zieht, die in den Rechtsvorschriften zur Anwaltstätigkeit und Anwaltschaft, sowie in diesem Kodex festgelegt sind.

Eine Beschwerde gegen einen Anwalt wird bei der Anwaltskammer der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation eingereicht, in der der Anwalt Mitglied ist. Um herauszufinden, in welcher Anwaltskammer ein Anwalt Mitglied ist, reicht es aus, seine Registrierungsnummer zu kennen. Diese Nummer ist sowohl in seinem Anwalts-Ausweis, als auch in der Prozessvollmacht angegeben. Die ersten beiden Ziffern der Nummer stehen für die gesuchte Anwaltskammer der Russischen Föderation.

Zum Beispiel: Hat der Anwalt Raslin Victor Leonidovich die Registernummer 77/9170, so entspricht Nummer 77 der Anwaltskammer der Russischen Föderation der Stadt Moskau. Demzufolge ist Rechtsanwalt Raslin V. L. Mitglied der Moskauer Anwaltskammer.

Eine Beschwerde gegen einen Anwalt muss den Anforderungen von Artikel 20 des Berufsethikkodexes eines Anwalts entsprechen.

Sie soll folgende Informationen enthalten:

  1. Bezeichnung der Anwaltskammer, bei der die Beschwerde eingereicht wird, Hinweise, Antrag;
  2. Namen, Vornamen, Vatersnamen des Anwalts, der eine Beschwerde gegen einen anderen Anwalt eingereicht hat, Mitgliedschaft in einer Anwaltskammer und juristische Qualifikation;
  3. Namen, Vornamen, Vatersnamen des Mandanten, seinen Wohnort oder die Bezeichnung der Einrichtung oder der Organisation, wenn diese eine Beschwerde einreichen. Den Standort, sowie den Namen, Vornamen, Vatersnamen des Vertreters und seine Anschrift, wenn die Beschwerde in Vertretung eingereicht wird;
  4. Bezeichnung und Adresse der Behörde sowie den Namen, Vornamen und Vatersnamen des Beamten, der den Hinweis oder den Antrag eingereicht hat;
  5. Namen und Vornamen (Initialen) des Anwalts, gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden soll;
  6. Konkreter Tatbestand einer Straftat des Anwalts (Untätigkeit), Schilderung des Verstoßes gegen seine beruflichen Pflichten;
  7. Begründung und Bestätigung der Umstände, auf denen sich die eingereichte Beschwerde, Hinweis, Antrag bezieht.

Die Beschwerde muss vom Antragsteller oder seinem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Beschwerden oder Hinweise über den Tatbestand einer Straftat eines Anwalts (Untätigkeit), die per E-Mail eingehen, gelten als anonym. Anonyme Beschwerden oder Hinweise werden nicht untersucht.